Einwendungen zum Flächennutzungsplan der Samtgemeinde

Einwendungen eingereicht durch die Bürgerinitiative

Die Bürgerinitiative hat durch einen Anwalt ebenfalls Einwendungen eingereicht. Das Anwaltschreiben (PDF) mit den Einwendungs-Punkten ist hier einsehbar.

Kurze Erklärung – wie ist der aktuelle Stand? Warum jetzt schon wieder Einwendungen?

Aktuell: Die 22. Änderung des Flächennutzungsplans (F-Plan) der Samtgemeinde Ahlden liegt vor.

Das heißt, dass diese ausgeschriebene Fläche von ca. 23 ha als Erweiterung der bisherigen Gewerbefläche genutzt werden kann, z.B. für den Bau der gigantischen Halle.

Auszug Samtgemeinde www.ahlden.eu  Rubrik „Bauen und Planen“ oder hier anklicken: https://www.ahlden.info/sg_ahlden/de/Bauen%20&%20Planen/F-Plan%2022.%C3%84nderung/%C3%96ffentliche%20Auslegung/ Die Gutachten und Stellungnahmen finden Sie ebenfalls dort.

(Der räumliche Geltungsbereich der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes, 2. Erweiterung „Gewerbegebiet Nord“ in der Gemeinde Hodenhagen, umfasst ca. 23 ha und bezieht sich auf Flächen nordöstlich der Ortslage von Hodenhagen, in direktem Anschluss an das vorhandene Gewerbegebiet Bebauungsplan Nr. 36 „1. Erweiterung Gewerbegebiet Nord“ bis an die Gemarkungsgrenze Walsrode reichend und umfasst überwiegend Ackerflächen, Grünlandflächen, bereichsweise Gehölzbestände, dazu Wegeflächen und Entwässerungsgräben. Zielsetzung der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes.)

  • Wir wollen keine weitere Versiegelung und somit Ausbreitung des Gewerbegebiets Nord!!!!  Sollte in ein paar Jahren von ortsansässigen Betrieben Bedarf bestehen, so haben wir keine Möglichkeit mehr zu handeln, da wir unser letztes Stück Gewerbegebiet sinnlos verkauft haben.
  • Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens ist nicht belegt. Schriftliche Anfragen hierzu werden von der Gemeinde nicht beantwortet. Der ökologische Schaden hingegen liegt auf der Hand.
  • Wenn diese Fläche als Gewerbegebiet erweitert wird, ist das Tor zum Gewerbegebiet Walsrode eröffnet (siehe Rückseite/Flyer) und der Asphaltierungswahnsinn wird sich schon bald in Richtung Autobahn fortsetzen.

Jeder der Bedenken hat, kann seine Einwände gegen eine Erweiterung des Gewerbegebiets schreiben. 

Deshalb haben wir eine Info-Veranstaltung am 22. Oktober organisiert, um möglichst vielen Mitbürger/innen die Möglichkeit zu geben, sich bei uns zu informieren und Einwände zu schreiben. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass man allein damit manchmal überfordert sein kann.

Die Einwände müssen bei der Samtgemeinde Ahlden eingereicht werden. Die Einwände erhält auch der Landkreis und wird dann darüber entscheiden, ob der Flächennutzungsplan genehmigt wird. Jeder Einwand muss von der Samtgemeinde beantwortet werden.

Über den F-Plan stimmt der Samtgemeinderat ab, genehmigt wird er vom Landkreis.