Unterm Strich verbleiben 30 bis 35 Prozent

Betr.: „Giga-Halle“ oder doch notwendige Erweiterung? – WZ vom 22. April

Frau Scheele ist es in diesem Artikel gelungen, die „Marktplatzveranstaltung“ so wieder zu geben, wie sie war. Dass der ersten Applaus des Abends im Rahmen der Reden der Bürgerinitiative aufkam – eine Ehre und ein Dankeschön zugleich an die Bürgerinitiative und Zeichen dafür, die Bürgerinnen und Bürger mit unseren Worten erreicht zu haben! Dass so viele Besucher rote Leibchen als Zeichen ihres Widerstandes gegen die Planungen zur Ansiedlung der Wellpappenproduktionsfirma trugen, hat uns überwältigt.

Da das Thema „Steuereinnahmen“ aufgrund von Zeitgründen leider nicht mehr BI-seitig kommentiert werden konnte, so es an dieser Stelle nachgeholt werden. Die „These“, die im Dorf kursiert, dass die „Giga-Halle“ ab dem ersten Jahr eine Million an Gewerbesteuer in die Gemeindekasse spült, ist Wunschdenken. Die Gewerbesteuer, auf diese zielt es in der These immer wieder ab, orientiert sich am Gewinn des Unternehmens und ist daher nur schwer zu kalkulieren. Konkret beziffern kann man die Einnahme dieser Steuerart daher nicht. An dieser Stelle möchte ich auf die Ausstellung und an die Ausführungen des Kämmerers der Gemeinde Hodenhagen, Herrn Galler, verweisen, der von einem Blick und ie Glaskugel spricht, wenn dieses Thema aufkommt. Berechtigt! Höhere Steuerkraft heißt wiederum weniger Schlüsselzuweisungen (Finanzhilfen) vom Land, dafür aber mehr zu zahlende Umlage. Das lassen die Befürworter in ihren Ausführungen immer unberücksichtigt. Unterm Strich verbleiben der Gemeinde von den Steuereinnahmen nach Abzug der Umlagen lediglich etwas nur 30 bis 35 Prozent. Laufende Unterhaltungsaufwendungen, Bewirtschaftungskosten etc. nicht abgezogen. Tendenz daher noch negativer.

Um es konkret klarzustellen: Dass die Halle die zurzeit in Planung stehende neue Grundschule zahlt, wird als sehr viele Jahrzehnte dauern. So viel zu kursierenden, nicht fundierten Argumenten.

Eine These möchte ich noch aufgreifen: „kommt diese Halle nicht, muss die Grundsteuer aufs Doppelte oder gar Dreifache angehoben werden“: Allein die Finanzierung des Neubaus des Heidekreis-Klinikums wird die Grundeigentümer auffordern, künftig mehr zu zahlen. Das betrifft alle Gemeinden im Heidekreis, nicht nur uns in Hodenhagen. Das Abgabenrecht schützt die Bürger aber vor finanzieller Überforderung und ekelt die Hebesätze in gewisser Weise. Das sogenannte „Erdrosselungsverbot“ ist ein Grundsatz im Kontext der Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben. Dieses besagt, dass Abgaben nur in dem Maße erhoben werden sollten/dürfen, wie sie den Abgabepflichtigen nicht „erdrosseln“. Kommt die Halle nicht, habend ie Bürgerinnen und Bürger also keine überfordernden Hebesätze zu erwarten.

Nina Kokott,
Hodenhagen